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Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: 11. Oktober 2026

Die BitDidact UG (haftungsbeschränkt) möchte ihre Website für alle Menschen zugänglich machen. Maßstab sind die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV), bei deren Umsetzung wir uns an der Norm EN 301 549 V3.2.1 und damit an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA orientieren; ergänzend orientieren wir uns an der BITV 2.0.

Ob und in welchem Umfang die Pflichten des BFSG für unser Angebot gelten, prüfen wir laufend. Unabhängig davon setzen wir die Anforderungen an die Barrierefreiheit freiwillig um.

Stand der Vereinbarkeit

Diese Website ist nach unserer Selbstbewertung weitgehend mit den Anforderungen der WCAG 2.1 Stufe AA vereinbar. Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind nicht vollständig barrierefrei.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Verlinkte externe Inhalte, etwa Fachbeiträge auf den Blogs unseres Teams oder unsere LinkedIn-Seite, liegen außerhalb unseres Einflussbereichs. Einige dieser Beiträge sind nur auf Englisch verfügbar.

Beschreibung der Dienstleistung

Auf dieser Website informieren wir über unsere Leistungen in IT-Consulting und IT-Training. Über die Website werden keine Verträge geschlossen, keine Buchungen vorgenommen und keine Zahlungen abgewickelt: Sie stellen Ihre Anfrage per E-Mail, Telefon oder über unsere Kontaktseite, Angebot und Vereinbarung erfolgen anschließend direkt mit uns. Informationen und Unterlagen zu unseren Trainings stellen wir Ihnen auf Anfrage in einem für Sie zugänglichen Format bereit.

Umgesetzte Barrierefreiheitsmerkmale

  • Klare Seitenstruktur mit Überschriften, Landmarks und Sprungmarke zum Inhalt
  • Vollständige Bedienbarkeit per Tastatur mit sichtbarem Fokus
  • Ausreichende Farbkontraste; Darstellung ohne Informationsverlust bis 400 % Zoom
  • Dekorative Animation der Startseite ist anhaltbar; Einstellungen für reduzierte Bewegung werden berücksichtigt
  • Sprachauszeichnung, auch für englische Begriffe und Inhalte

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 9. Oktober 2026 erstellt und zuletzt am 11. Oktober 2026 überprüft. Grundlage ist eine Selbstbewertung: automatisierte Prüfungen aller Seiten mit axe-core (Chromium und Firefox, 360, 768 und 1.200 Pixel Breite) vor Veröffentlichungen sowie manuelle Prüfungen von Tastaturbedienung, Fokus, Farbkontrasten und Darstellung bei 320 Pixel Breite (entspricht 400 % Zoom). Ein Test mit Screenreadern steht noch aus.

Barrieren melden

Sind Ihnen Barrieren auf dieser Website aufgefallen oder benötigen Sie Inhalte in einer anderen Form? Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. Wir antworten so schnell wie möglich.

E-Mail
accessibility@bitdidact.de
Telefon
+49 172 6606 146

Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Zuständig ist die gemeinsame Marktüberwachungsbehörde der Länder, die bundesweit und damit auch für Bayern die Einhaltung des BFSG überwacht:

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR)
Carl-Miller-Straße 6
39112 Magdeburg

E-Mail
kontakt@mlbf-barrierefrei.de
Website
www.mlbf-barrierefrei.de

Antrag bei der Marktüberwachungsbehörde

Können Sie unser Angebot wegen einer Barriere nicht oder nur eingeschränkt nutzen, können Sie bei der Marktüberwachungsbehörde beantragen, dass sie ein Verfahren zur Durchführung von Maßnahmen nach dem BFSG gegen uns einleitet (§ 32 BFSG).

Schlichtungsverfahren

Sie können außerdem bei der Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) die Einleitung eines kostenfreien Schlichtungsverfahrens beantragen (§ 34 BFSG).

Schlichtungsstelle nach § 16 BGG:www.schlichtungsstelle-bgg.de